Feststehende Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung ermöglichen eine schräge Bauch- und/oder Rückenlage und bestehen aus zwei zueinander winkelverstellbaren Rahmenteilen, die meist aus Metallrohr gefertigt sind. Ein Rahmen liegt auf dem Boden auf, während der andere die Flächen zur Körperabstützung vorsieht sowie Befestigungsmöglichkeiten für Pelotten, Therapietisch und andere Zubehörteile bietet.
Das Schrägliegebrett ist von der Waagerechten bis in die Senkrechte verstellbar. Beide Rahmen sind durch eine teleskopierbare Einheit verbunden, die die Winkelverstellung mittels Rastung oder Klemmung sichert. Zur Unterstützung der Winkelverstellung kann eine Gasdruckfeder oder elektromotorische Verstellung vorhanden sein.
Die Abstützplatten bestehen aus großflächigen Auflagen für die Beine, einer großflächigen Auflage für den Rumpf (die auch aus einzelnen verstellbaren Bestandteilen bestehen kann), einer großen Aufnahmeplatte für den Brustkorb und einer Unterstützung für das Gesäß (Gesäßpelotte).
Die großflächigen Körperauflagen sind weich gepolstert und mit einem Bezug versehen. Die Körperabstützflächen sind mit Gurten o.ä. ausgestattet und ermöglichen somit eine Fixierung des Körpers auf dem Schrägliegebrett. Ferner verfügen alle Abstützflächen über eine seitliche Begrenzung, so dass ein seitliches Abrutschen verhindert wird.
Die Höhe der Schrägliegebretter und der Abstützflächen ist auf individuelle Körpermaße einstellbar. Schrägliegebretter werden in verschiedenen Größen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten.
Im oberen Bereich der Schrägliegebretter lässt sich ein Therapietisch anbringen. Dieser kann zusätzlich als Oberkörperabstützung dienen, indem die Unterarme nahezu komplett aufgelegt werden können.
Feststehende Schrägliegebretter sind während ihrer Nutzung nicht in ihrer Position veränderlich.
Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung finden bevorzugt Anwendung, wenn die räumlichen Verhältnisse eine Stehposition an unverändertem Standort innerhalb der Wohnung erforderlich machen. Außerdem sind sie dann angezeigt, wenn aufgrund einer fehlenden Rumpfkontrolle der aufrechte Stand in Stehständern erschwert oder über einen längeren Zeitraum unmöglich wäre. Ferner werden sie eingesetzt, wenn der zusätzliche in Bauch- oder Rückenschräglage erzielbare Behandlungs– oder Übungseffekt therapeutisch erforderlich ist.
Code:
28.29.02.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich ausgeprägte Beeinträchtigung des Stehens und Gehens bei:
- kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor)
- kompletten/inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns
(z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien)
- kompletten/inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Brust-und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien)
- zur Einnahme einer stehenden Position z. B. in Vorbereitung auf ein Gehtraining und/oder zur Erzielung positiver Auswirkungen einer aufrechten Körperposition (z. B. hinsichtlich Kreislaufregulation/Knochenstoffwechsel/Darmperistaltik/Harnableitung und/oder zur Verhütung eines Dekubitus, einer Thrombose oder von Gelenkkontrakturen, Förderung von Kopfkontrolle und Armfunktion und Verbesserung der Raumwahrnehmung).
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 28A
Fahrbare Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung ermöglichen eine schräge Bauch- und/oder Rückenlage und bestehen aus zwei zueinander winkelverstellbaren Rahmen, die meist aus Metallrohr gefertigt sind. Ein Rahmen mit angebrachten Rollen steht auf dem Boden, während der andere die Flächen zur Körperabstützung vorsieht sowie Befestigungsmöglichkeiten für Pelotten, Therapietisch und andere Zubehörteile bietet. Mit Hilfe der Rollen ist es möglich, das Schrägliegebrett allein oder mit dem Anwender zusammen an unterschiedliche Positionen innerhalb des Wohnbereiches zu verschieben.
Das Schrägliegebrett ist von der Waagerechten bis in die Senkrechte verstellbar. Beide Rahmen sind durch eine teleskopierbare Einheit verbunden, die die Winkelverstellung mittels Rastung oder Klemmung sichert. Zur Unterstützung der Verstellmöglichkeit kann eine Gasdruckfeder oder elektromotorische Verstellung vorhanden sein.
Die Abstützplatten bestehen aus großflächigen Auflagen für die Beine, einer großflächigen Auflage für den Rumpf (die auch aus einzelnen verstellbaren Bestandteilen bestehen kann), einer großen Aufnahmeplatte für den Brustkorb und einer Unterstützung für das Gesäß (Gesäßpelotte).
Die großflächigen Körperauflagen sind weich gepolstert und mit einem Bezug versehen. Die Körperabstützflächen sind mit Gurten o.ä. ausgestattet und ermöglichen somit eine Fixierung des Körpers auf dem Schrägliegebrett. Ferner verfügen alle Abstützflächen über eine seitliche Begrenzung, so dass ein seitliches Abrutschen verhindert wird.
Die Höhe der Schrägliegebretter und der Abstützflächen ist auf individuelle Körpermaße einstellbar. Schrägliegebretter werden in verschiedenen Größen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten.
Im oberen Bereich der Schrägliegebretter lässt sich ein Therapietisch anbringen. Dieser kann zusätzlich als Oberkörperabstützung dienen, indem die Unterarme nahezu komplett aufgelegt werden können.
Im Weiteren sind Schrägliegebretter dann angezeigt, wenn aufgrund einer fehlenden Rumpfkontrolle der aufrechte Stand in Stehständern erschwert oder über einen längeren Zeitraum unmöglich wäre oder wenn der zusätzliche in Bauch– oder Rückenschräglage erzielbare Behandlungs- oder Übungseffekt therapeutisch erforderlich ist.
Code:
28.29.02.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich ausgeprägte Beeinträchtigung des Stehens und Gehens bei:
- kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor)
- kompletten/inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien)
- kompletten/inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Brust-und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskel-dystrophien)
- zur Einnahme einer stehenden Position z. B. in Vorbereitung auf ein Gehtraining und/oder zur Erzielung positiver Auswirkungen einer aufrechten Körperposition (z. B. hinsichtlich Kreislaufregulation/Knochenstoffwechsel/Darmperistaltik/Harnableitung und/oder zur Verhütung eines Dekubitus, einer Thrombose oder von Gelenkkontrakturen, Förderung von Kopfkontrolle und Armfunktion und Verbesserung der Raumwahrnehmung), wenn das Krankheitsbild und die räumlichen Verhältnisse einen Standortwechsel des Hilfsmittels innerhalb der Wohnung durch Hilfs-/Pflegepersonen erforderlich machen.
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 28A
Schrägliegebretter zur selbständigen Fortbewegung mit Kippvorrichtung ermöglichen eine schräge Bauch- und/oder Rückenlage und bestehen aus zwei zueinander winkelverstellbaren Rahmen, die meist aus Metallrohr gefertigt sind. Schrägliegebretter zur selbständigen Fortbewegung sind auf Fahrgestellen befestigt und ermöglichen eine Eigenfortbewegung entweder durch Antriebsräder (verschiedene Größen zur individuellen Versorgung), die mit Greifreifen versehen sind oder über einen Mechanismus, der in Form von Greifreifen über eine Kette oder einen Keilriemen auf kleinere Antriebsräder wirkt. Lenkbare Rollen oder Räder sind zusätzlich angebracht, wenn die Antriebsräder in der Mitte des Schrägliegebrettes montiert sind. Die Grundplatte dient als Auftritts-/Standfläche für den Körper. Mit der Grundplatte ist ein Metallrahmen verbunden. Auf ihr sind Fußhalterungen in Form von Schalen, Bügeln oder Gurten zur Fußfixierung angebracht. An dem Metallrahmen ist eine nach oben ragende, verstellbare Verlängerung befestigt. An dieser Verlängerung, die ebenfalls aus Metallrohr besteht, befinden sich verstellbare Adapter zur Befestigung von Abstützplatten.
Das Schrägliegebrett ist von der Waagerechten bis in die Senkrechte verstellbar. Beide Rahmen sind durch eine teleskopierbare Einheit verbunden, die die Winkelverstellung mittels Rastung oder Klemmung sichert. Zur Unterstützung der Verstellmöglichkeit kann eine Gasdruckfeder oder eine elektromotorische Verstellung vorhanden sein.
Die Abstützplatten bestehen aus großflächigen Auflagen für die Beine, einer großflächigen Auflage für den Rumpf (die auch aus einzelnen verstellbaren Bestandteilen bestehen kann), einer großen Aufnahmeplatte für den Brustkorb und einer Unterstützung für das Gesäß (Gesäßpelotte).
Die großflächigen Körperauflagen sind weich gepolstert und mit einem Bezug versehen. Die Körperabstützflächen sind mit Gurten o.ä. versehen und ermöglichen somit eine Fixierung des Körpers auf dem Schrägliegebrett. Ferner verfügen alle Abstützflächen über eine seitliche Begrenzung, so dass ein seitliches Abrutschen verhindert wird.
Die Höhe der Schrägliegebretter und der Abstützflächen ist auf individuelle Körpermaße einstellbar. Schrägliegebretter werden in verschiedenen Größen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten.
Im oberen Bereich der Schrägliegebretter lässt sich ein Therapietisch anbringen. Dieser kann zusätzlich als Oberkörperabstützung dienen, indem die Unterarme nahezu komplett aufgelegt werden können.
Code:
28.29.02.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich ausgeprägte Beeinträchtigung des Stehens und Gehens bei:
- kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor)
- inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur, mit ausreichender Armfunktion infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien)
- kompletten/inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Brust-und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien)
- zur Einnahme einer stehenden Position z. B. in Vorbereitung auf ein Gehtraining und/oder zur Erzielung positiver Auswirkungen einer aufrechten Körperposition (z. B. hinsichtlich Kreislaufregulation/Knochenstoffwechsel/Darmperistaltik/Harnableitung und/oder zur Verhütung eines Dekubitus, einer Thrombose oder von Gelenkkontrakturen, Förderung von Kopfkontrolle und Armfunktion und Verbesserung der Raumwahrnehmung), wenn der Anwender noch ein gewisses Maß an eigenständiger Mobilität erzielt und kurze Strecken mit dem Hilfsmittel zurücklegen kann.
Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 28A