Feststehende Stehständer sind mit einer fußseitigen Grundplatte ausgestattet. Diese dient als Auftritts-/Standfläche für den Körper. Mit der Grundplatte ist ein Metallrahmen verbunden. Auf ihr sind Fußhalterungen in Form von Schalen, Bügeln oder Gurten zur Fußfixierung angebracht. An dem Metallrahmen ist eine nach oben ragende verstellbare Verlängerung befestigt. An dieser Verlängerung, die ebenfalls aus Metallrohr besteht, befinden sich verstellbare Adapter zur Befestigung von Abstützplatten. Die Abstützplatten bestehen meist aus Holz oder Kunststoff. Sie sind grundsätzlich gepolstert und dienen der Abstützung des stehenden Körpers. Die Abstützung erfolgt im Bereich des Knies, in der Regel unterhalb des Kniegelenkes ohne dieses unphysiologisch zu belasten, des Beckens und ggf. des Brustkorbes. Im Bereich des Beckens wird zusätzlich eine Gesäßpelotte fixiert. Alternativ zu den einzelnen Abstützflächen, die an der hochstehenden Verlängerung angebracht sind, können auch Beinschalen zur Fixierung der Beine verwendet werden. An den Abstützflächen sind sofern zur Fixierung des Körpers erforderlich Gurte angebracht. Die Höhe der Stehständer und der Abstützflächen ist auf individuelle Körpermaße einstellbar. Stehständer werden in verschiedenen Größen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten. Im oberen Bereich der Stehständer lässt sich ein Therapietisch anbringen. Dieser kann zusätzlich als Oberkörperabstützung dienen, indem die Unterarme nahezu komplett aufgelegt werden können.
Code: 28.29.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich ausgeprägte Beeinträchtigung des Stehens und Gehens bei: - kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Brust-und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien) - zur Einnahme einer stehenden Position z. B. in Vorbereitung auf ein Gehtraining und/oder zur Erzielung positiver Auswirkungen einer aufrechten Körperposition (z. B. hinsichtlich Kreislaufregulation/Knochenstoffwechsel/Darmperistaltik/Harnableitung und/oder zur Verhütung eines Dekubitus, einer Thrombose oder von Gelenkkontrakturen, Förderung von Kopfkontrolle und Armfunktion und Verbesserung der Raumwahrnehmung) Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 28A
Fahrbare Stehständer sind mit einer fußseitigen Grundplatte ausgestattet, an der vier lenkbare Rollen mit Bremsfeststeller befestigt sind. Mit Hilfe der angebrachten Rollen ist es möglich, den Stehständer allein oder zusammen mit dem Anwender innerhalb des Wohnbereichs an unterschiedliche Stellen zu schieben. Die Grundplatte dient als Auftritts-/Standfläche für den Körper. Mit der Grundplatte ist ein Metallrahmen verbunden. Auf ihr sind Fußhalterungen in Form von Schalen, Bügeln oder Gurten zur Fußfixierung angebracht. An dem Metallrahmen ist eine nach oben ragende, verstellbare Verlängerung befestigt. An dieser Verlängerung, die ebenfalls aus Metallrohr besteht, befinden sich verstellbare Adapter zur Befestigung von Abstützplatten. Die Abstützplatten bestehen meist aus Holz oder Kunststoff. Sie sind grundsätzlich gepolstert und dienen der Abstützung des stehenden Körpers. Die Abstützungen erfolgt im Bereich des Knies, in der Regel unterhalb des Kniegelenkes, ohne dieses unphysiologisch zu belasten, des Beckens und ggf. des Brustkorbes. Im Bereich des Beckens wird zusätzlich eine Gesäßpelotte fixiert. Alternativ zu den einzelnen Abstützflächen, die an der hochstehenden Verlängerung angebracht sind, können auch Beinschalen zur Fixierung der Beine verwendet werden. An den Abstützflächen sind, sofern zur Fixierung des Körpers erforderlich, Gurte angebracht. Die Höhe der Stehständer und der Abstützflächen ist auf individuelle Körpermaße einstellbar. Stehständer werden in verschiedenen Größen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten. Im oberen Bereich der Stehständer lässt sich ein Therapietisch anbringen. Dieser kann zusätzlich als Oberkörperabstützung dienen, indem die Unterarme nahezu komplett aufgelegt werden können.
Code: 28.29.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich ausgeprägte Beeinträchtigung des Stehens und Gehens bei: - kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Brust-und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien) - zur Einnahme einer stehenden Position z. B. in Vorbereitung auf ein Gehtraining und/oder zur Erzielung positiver Auswirkungen einer aufrechten Körperposition (z. B. hinsichtlich Kreislaufregulation/Knochenstoffwechsel/Darmperistaltik/Harnableitung und/oder zur Verhütung eines Dekubitus-, einer Thrombose- oder von Gelenkkontrakturen, Förderung von Kopfkontrolle und Armfunktion und Verbesserung der Raumwahrnehmung) - wenn die individuelle Therapie eine Standortveränderung des Stehständers erfordert und die räumlichen Verhältnisse eine Standortveränderung zulassen. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 28A
Stehständer zur Wandmontage werden fest an eine Wand montiert. Sie sind meist klappbar, so dass sie bei Nichtgebrauch wenig Platz einnehmen. Die Grundplatte dient als Auftritts-/Standfläche für den Körper. Mit der Grundplatte ist ein Metallrahmen verbunden. Auf ihr sind Fußhalterungen in Form von Schalen, Bügeln oder Gurten zur Fußfixierung angebracht. An dem Metallrahmen ist eine nach oben ragende, verstellbare Verlängerung befestigt. An dieser Verlängerung, die ebenfalls aus Metallrohr besteht, befinden sich verstellbare Adapter zur Befestigung von Abstützplatten. Die Abstützplatten bestehen meist aus Holz oder Kunststoff. Sie sind grundsätzlich gepolstert und dienen der Abstützung des stehenden Körpers. Die Abstützungen erfolgt im Bereich des Knies, in der Regel unterhalb des Kniegelenkes, ohne dieses unphysiologisch zu belasten, des Beckens und ggf. des Brustkorbes. Im Bereich des Beckens wird zusätzlich eine Gesäßpelotte fixiert. Alternativ zu den einzelnen Abstützflächen, die an der hochstehenden Verlängerung angebracht sind, können auch Beinschalen zur Fixierung der Beine verwendet werden. An den Abstützflächen sind, sofern zur Fixierung des Körpers erforderlich, Gurte angebracht. Die Höhe der Stehständer und der Abstützflächen ist auf individuelle Körpermaße einstellbar. Stehständer werden in verschiedenen Größen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten. Im oberen Bereich der Stehständer lässt sich ein Therapietisch anbringen. Dieser kann zusätzlich als Oberkörperabstützung dienen, indem die Unterarme nahezu komplett aufgelegt werden können. Stehständer zur Wandmontage finden bevorzugt Anwendung, wenn die räumlichen Verhältnisse eine Stehposition an unverändertem Standort innerhalb der Wohnung erforderlich machen. Außerdem sind sie dann angezeigt, wenn aufgrund ungewöhnlicher motorischer Unruhe feststehende oder fahrbare Stehständer Sicherheitsprobleme aufweisen.
Code: 28.29.01.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich ausgeprägte Beeinträchtigung des Stehens und Gehens bei: - kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Brust-und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien) - zur Einnahme einer stehenden Position z. B. in Vorbereitung auf ein Gehtraining und/oder zur Erzielung positiver Auswirkungen einer aufrechten Körperposition (z. B. hinsichtlich Kreislaufregulation/Knochenstoffwechsel/Darmperistaltik/Harnableitung und/oder zur Verhütung eines Dekubitus, einer Thrombose oder von Gelenkkontrakturen, Förderung von Kopfkontrolle und Armfunktion und Verbesserung der Raumwahrnehmung) Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 28A
Stehständer zur selbständigen Fortbewegung sind auf Fahrgestellen befestigt und ermöglichen eine Eigenfortbewegung entweder durch Antriebsräder (verschiedene Größen zur individuellen Versorgung), die mit Greifreifen versehen sind oder über einen Mechanismus, der in Form von Greifreifen über eine Kette oder einen Keilriemen auf kleinere Antriebsräder wirkt. Lenkbare Rollen oder Räder sind zusätzlich angebracht, wenn die Antriebsräder in der Mitte des Stehständers montiert sind. Die Grundplatte dient als Auftritts-/Standfläche für den Körper. Mit der Grundplatte ist ein Metallrahmen verbunden. Auf der Grundplatte sind Fußhalterungen in Form von Schalen, Bügeln oder Gurten zur Fußfixierung angebracht. An dem Metallrahmen ist eine nach oben ragende, verstellbare Verlängerung befestigt. An dieser Verlängerung, die ebenfalls aus Metallrohr besteht, befinden sich verstellbare Adapter zur Befestigung von Abstützplatten. Die Abstützplatten bestehen meist aus Holz oder Kunststoff. Sie sind grundsätzlich gepolstert und dienen der Abstützung des stehenden Körpers. Die Abstützungen erfolgt im Bereich des Knies, in der Regel unterhalb des Kniegelenkes, ohne dieses unphysiologisch zu belasten, des Beckens und ggf. des Brustkorbes. Im Bereich des Beckens wird zusätzlich eine Gesäßpelotte fixiert. Alternativ zu den einzelnen Abstützflächen, die an der hochstehenden Verlängerung angebracht sind, können auch Beinschalen zur Fixierung der Beine verwendet werden. An den Abstützflächen sind, sofern zur Fixierung des Körpers erforderlich, Gurte angebracht. Die Höhe der Stehständer und der Abstützflächen ist auf individuelle Körpermaße einstellbar. Stehständer werden in verschiedenen Größen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten. Im oberen Bereich der Stehständer lässt sich ein Therapietisch anbringen. Dieser kann zusätzlich als Oberkörperabstützung dienen, indem die Unterarme nahezu komplett aufgelegt werden können.
Code: 28.29.01.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich ausgeprägte Beeinträchtigung des Stehens und Gehens bei: - kompletten/inkompletten Halbseitenlähmungen (Hemiplegie/Hemiparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Schlaganfall, Hirntumor) - inkompletten Lähmungen der Arme und Beine (Tetraparese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur, mit verbliebener ausreichender Armfunktion infolge einer Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Hirnverletzung), des Rückenmarks (z. B. Poliomyelitis, Querschnittsyndrom bei Trauma oder Tumor) oder des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien) - kompletten/inkompletten Lähmungen der Beine (Paraplegie/-parese) und gegebenenfalls mit Einbeziehung der Rumpfmuskulatur infolge einer Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Brust-und Lendenmarkläsion) oder Erkrankung des peripheren Nervensystems/Muskelerkrankungen (z. B. Polyneuropathie, Muskeldystrophien) - zur Einnahme einer stehenden Position z. B. in Vorbereitung auf ein Gehtraining und/oder zur Erzielung positiver Auswirkungen einer aufrechten Körperposition (z. B. hinsichtlich Kreislaufregulation/Knochenstoffwechsel/Darmperistaltik/Harnableitung und/oder zur Verhütung eines Dekubitus, einer Thrombose oder von Gelenkkontrakturen, Förderung von Kopfkontrolle und Armfunktion und Verbesserung der Raumwahrnehmung) und zur Fortbewegung, wenn dies therapeutisch für notwendig erachtet wird und der gleiche Effekt nicht durch andere Hilfsmittel erzielt werden, können mit dem Hilfsmittel kurze Strecken stehend zurückgelegt werden. Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 28A