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Code: 28.29.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten durch: - Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Grundplatte mit Fußfixierung - Einstellbare, gepolsterte Beckenfixierung - Gepolsterte Körperkontaktflächen - Befestigungsmöglichkeit für Therapietisch (bei Produkten zur selbständigen Fortbewegung als Option) - Einstellbare, gepolsterte Beinfixierung - Einstellbarkeit auf individuelle Körpermaße - Verstellbarkeit der täglich notwendigen Einstellungen ohne Zuhilfenahme von Werkzeug - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden - Desinfizierbarkeit des Produktes mit handelsüblichen Haushaltsmitteln und Methoden Zusätzliche Anforderung an die Produktart 28.29.01.1 Stehständer, fahrbar: - Alle Rollen schwenkbar mit Bremsenfeststeller Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 28.29.01.2 Stehständer zur Wandmontage: - Befestigungsmaterial beiliegend - Montageanleitung zur Wandmontage Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 28.29.01.3 Stehständer zur selbständigen Fortbewegung: - Bremsvorrichtung (Fahr- und Standbremse) III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen. Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Unempfindlichkeit der behandelten Materialien gegenüber Desinfektionsmitteln IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Angemessene medizinische Bewertungen auf der Basis von Fallserien/Anwendungsbeobachtungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Gewährleistung einer therapeutisch erforderlichen beziehungsweise dem Krankheitsbild entsprechenden Position - Sicherung aller Gelenke/Körperabschnitte, die nicht aus eigener Kraft stabilisiert werden können - Freie Beweglichkeit der nicht gelähmten, noch kontrollierbaren Körperabschnitte - Individuelle Anpassbarkeit des Systems an verschiedene Krankheitsbilder - Auf engstem Raum drehbar V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/ Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: Zusicherung des Antragstellers, den GKV-Spitzenverband bei Produktänderungen oder der Einstellung der Produktion beziehungsweise des Vertriebs unverzüglich hierüber zu informieren, durch: - Herstellererklärung gemäß Antragsformular

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Code: 28.29.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Aufgrund von § 139 Absatz 5 SGB V gilt für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 des Medizinproduktegesetzes (MPG) der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. Dies gilt auch für Zubehör im Sinne des § 3 Nr. 9 MPG. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations- und einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) in der häuslichen Umgebung/ im sonstigen privaten Umfeld der Versicherten durch: - Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Grundplatte mit Fußfixierung - Verstellbarkeit der täglich notwendigen Einstellungen ohne Zuhilfenahme von Werkzeug - Einstellbare, gepolsterte Beinfixierung - Einstellbare, gepolsterte Beckenfixierung - Gepolsterte Körperkontaktflächen - Einstellbarkeit auf individuelle Körpermaße - Schrägverstellmöglichkeit zwischen mind. 45° und 80°, von der Horizontalen ausgehend - Anbringmöglichkeit von Kopfplatten/-stützen bei Produkten mit Therapiemöglichkeit in Rückenlage - Befestigungsmöglichkeit für Therapietisch (bei Produkten zur selbständigen Fortbewegung als Option) Zusätzliche Anforderung an die Produktart 28.29.02.1 fahrbare Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung: - Alle Rollen schwenkbar und mit Bremsenfeststeller Zusätzliche Anforderungen an die Produktart 28.29.02.2 Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung zur selbständigen Fortbewegung: - Bremsvorrichtung (Fahr- und Standbremse) - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden - Desinfizierbarkeit des Produktes mit handelsüblichen Haushaltsmitteln und Methoden III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen und aussagekräftige Unterlagen. Die Unempfindlichkeit der behandelten Materialien gegenüber Desinfektionsmitteln IV. Medizinischer Nutzen Nachzuweisen ist: Der medizinische Nutzen des angemeldeten Hilfsmittels für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) durch: - Angemessene medizinische Bewertungen auf der Basis von Fallserien/Anwendungsbeobachtungen müssen auch folgende Parameter belegen: - Gewährleistung einer therapeutisch erforderlichen beziehungsweise dem Krankheitsbild entsprechenden Position - Individuelle Anpassbarkeit des Systems an verschiedene Krankheitsbilder - Schrägverstellmöglichkeit auch während der Anwendung - Auf engstem Raum drehbar - Sicherung aller Gelenke/Körperabschnitte, die nicht aus eigener Kraft stabilisiert werden können - Freie Beweglichkeit der nicht gelähmten, noch kontrollierbaren Körperabschnitte V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Auflistung der technischen Daten gemäß Antragsformular Abschnitt V Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch eine allgemeinverständliche Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/ Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe des Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Typenschild/Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der maximal zulässigen Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen Nachzuweisen ist: Zusicherung des Antragstellers, den GKV-Spitzenverband bei Produktänderungen oder der Einstellung der Produktion beziehungsweise des Vertriebs unverzüglich hierüber zu informieren, durch: - Herstellererklärung gemäß Antragsformular