Okklusionspflaster werden auf das Auge aufgebracht, so daß dieses vom Sehakt ausgeschlossen wird. Durch das Abkleben des normalsichtigen Auges soll das schwachsichtige Auge beübt werden.
Code:
25.21.36.4000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Zur Behandlung einer Amblyopie, d.h. einer funktionellen Schwachsichtigkeit mit Herabsetzung der zentralen Seh-schärfe ohne erkennbaren pathologischen Befund; meist bei Strabismus (Schielen)
Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.