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Klassifikation bearbeiten
Kunstaugen aus Kunststoff bestehen aus Polymethylmethacrylat (PMMA). Sie werden nach Abdruck fol-gendermaßen hergestellt: Für die Formgebung wird aus dem Ab-druck der Orbita unter Zuhilfenahme eines Gipsnegativs ein Wachsmodell hergestellt, welches der genauen Passform der anzufertigenden Augenprothese entspricht. Von diesem Wachs-modell wird wieder eine Negativform gegossen. In diese wird die Rohmasse inclusive der Iriszeichnung, welche in der Ne-gativform fixiert wird, eingeführt und gepresst. Mittels Polymerisation entsteht der Kunstaugenrohkörper.

Die weiteren Verfahrenstechniken bestehen in der Herstellung
und Einfügung der Iriszeichnung, Skleraltrübung und der Oberflächenbearbeitung sowie der Politur.

Kunstaugen aus Kunststoff werden im Regelfall aus Vollmate-rial hergestellt, ggf. aber auch innen hohl.
Code: 24.21.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Kunstaugen aus Kunststoff kommen aufgrund von Anwendungspro-blemen zum Einsatz, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Kunstauge aus Glas zerbrochen wird ( z.B. bei greifbehinderten Personen) oder bei Kindern


Vollständig oder teilweise fehlender Bulbus

Mikrophthalmie

Implantat

Geschrumpfter Bulbus oder entstelltes Auge

Integrationsprothesen, die schleimhautperforierende Verbin-dungen zwischen Implantat und Kunstauge besitzen, bedürfen der ausdrücklichen Begründung des Facharztes.
Bulbusschalen aus Kunststoff bestehen aus Polymethylme-thacrylat (PMMA). Sie werden nach Abdruck folgendermaßen hergestellt: Für die Formgebung wird aus dem Abdruck der Orbita unter Zuhilfenahme eines Gipsnegativs ein Wachsmo-dell hergestellt, welches der genauen Passform der anzufer-tigenden Bulbusschale entspricht. Von diesem Wachsmodell wird wieder eine Negativform gegossen. In diese wird die Rohmasse inclusive der Iriszeichnung, welche in der Negativ-form fixiert wird, eingeführt und gepresst. Mittels Polyme-risation entsteht der Kunstaugenrohkörper.

Die weiteren Verfahrenstechniken bestehen in der Herstellung
und Einfügung der Iriszeichnung, der Skleraltrübung und der Oberflächenbearbeitung sowie der Politur.

Die Bulbusschalen decken den Augapfel in der Regel vollstän-dig ab.
Code: 24.21.02.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Bulbusschalen aus Kunststoff kommen aufgrund von Anwendungs-problemen zum Einsatz, insbesondere wenn die Gefahr besteht,
dass die Bulbusschale aus Glas zerbrochen wird (z.B. bei greifbehinderten Personen) oder bei Kindern.


Erhaltener, aber erblindeter und entstellter Bulbus zur Überkleidung

Bei Komplikationen der Orbita oder Adnexe (z.B. fehlende Lidübergangsfalte, enger Fornix)

Bei übergroßem Implantat

Integrationsprothesen, die schleimhautperforierende Verbin-dungen zwischen Implantat und Kunstauge besitzen, bedürfen der ausdrücklichen Begründung des Facharztes.
Kunstaugen aus Kunststoff bestehen aus Polymethylmethacrylat
(PMMA). Sie werden nach Abdruck folgendermaßen hergestellt: Für die Formgebung wird aus dem Abdruck der Orbita unter Zu-hilfenahme eines Gipsnegativs ein Wachsmodell hergestellt, welches der genauen Passform der anzufertigenden Bulbusscha-le entspricht. Von diesem Wachsmodell wird wieder eine Nega-tivform gegossen. In diese wird die Rohmasse inclusive der Iriszeichnung, welche in der Negativform fixiert wird, ein-geführt und gepresst. Mittels Polymerisation entsteht der Kunstaugenrohkörper.

Kunstaugen, die unter die Gruppe der Sonderanfertigungen fallen, sind kompliziert herzustellende Prothesenarten, die eine aufwendige Anfertigungstechnik erfordern. Die Prothesen
werden aus Vollmaterial dick- oder dünnwandig ggf. auch hohl
(z.B. bei extrem großen Augenprothesen)gefertigt und können großflächig Lid- oder Gesichtsdefekte verdecken. Die Prothe-sen können mit Hebe- oder Stützeinrichtungen versehen sein oder Einrichtungen besitzen, um sie mit integrierten Implan-taten zu verbinden. Dabei ist es erforderlich, dass Einrich-tungen an der Rückwand des Kunstauges geschaffen werden, in die die jeweilige Integrationstechnik eingefügt werden kann.
Um die Integration zum Kunstauge herzustellen, finden schleimhautperforierende Stiftverbindungen oder Hydraxila-patie-Plomben Anwendung. Letztere werden mit einem Kanal versehen, in den ein PEG (Stift) lose eingeführt oder fest eingelassen ist.

Kunstaugen als Sonderanfertigungen stellen Prothesenformen dar, die zur Defektversorgung (z.B. Defekte an Lid oder er-haltenem Augapfel) dienen. Hierzu gehören insbesondere Au-genprothesen, deren sagitaler Durchmesser mehr als 3 cm be-trägt, Augenprothesen, deren stabiler Sitz nur durch einen Abdruck ermittelt werden kann sowie Augenprothesen bei ex-tremer Größe der Orbita.

Bei diesen Prothesenarten können auch andere Fixationen mög-lich sein, wie z.B. Magnetverbindungen.
Code: 24.21.02.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Kunstaugen in Sonderanfertigung aus Kunststoff kommen auf-grund von Anwendungsproblemen zum Einsatz, insbesondere wenn
die Gefahr besteht, dass das Kunstauge in Sonderanfertigung aus Glas zerbrochen wird ( z.B. bei greifbehinderten Perso-nen) oder bei Kindern.

Vollständig oder teilweise fehlender Bulbus

Mikrophthalmie

Implantat

Geschrumpfter Bulbus oder entstelltes Auge

Große Defekte bei schweren Gesichts- und Augenhöhlenverlet-zungen, bei Verbrennungen und Verätzungen.

Nach plastisch-rekonstruktiven Maßnahmen an der Augenhöhle und plastisch-chirurgisch nachgestalteten Augenhöhlen.

Bei allen Augenhöhlen, die mit Integrationsplomben versehen sind.

Der Verordnung von Kunstaugen in Sonderanfertigung ist ein medizinisches Gutachten beizulegen, dem die Besonderheit der
Versorgung zu entnehmen ist.

Integrationsprothesen, die schleimhautperforierende Verbin-dungen zwischen Implantat und Kunstauge besitzen, bedürfen der ausdrücklichen Begründung des Facharztes.
Bei Kunstaugen aus Kunststoff für Epithesen erfolgt die Formgebung zunächst durch ein Wachsmodell, von dem eine Hohlform gegossen wird. In diese wird die Rohmasse einge-führt und gepresst und mittels Polymerisatin entsteht der Kunstaugenrohkörper. Die weiteren Verfahrenstechniken be-stehen in der Herstellung und Einfügung der Iriszeichnung, der Skleraltrübung und der Oberflächenbearbeitung sowie der Politur.

Kunstaugen aus Kunststoff werden im Regelfall aus Vollmate-rial hergestellt, ggf. aber auch innen hohl.
Code: 24.21.02.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Kunstaugen aus Kunststoff kommen aufgrund von Anwendungspro-blemen zum Einsatz, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass das Kunstauge aus Glas zerbrochen wird ( z.B. bei greifbehinderten Personen) oder bei Kindern.

Das Kunstauge wird angefertigt, wenn die Indikation einer Gesichtsepithese mit Einschluss des Auges vorliegt.