Rollstuhl-Zuggeräte werden vor einen vorhandenen Rollstuhl gekuppelt und erhöhen den Aktionsradius des Versicherten. Der Kupplungsvorgang kann durch den Rollstuhlfahrer eigen-
ständig durchgeführt werden. Gelenkt werden derartige Ge-
spanne über eine mofaartige Lenkgabel oder mittels eines Führungsholmes. Der Antrieb erfolgt über einen Elektromotor.
Diese Geräte ermöglichen Rollstuhlbenutzern handbetriebene Rollstühle mit einem elektrischen Antrieb auszustatten, ohne
nennenswerte Änderungen am Rollstuhl vornehmen zu müssen. Die Vorteile des handbetriebenen Rollstuhls bleiben dabei erhalten.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.99.04.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Rollstuhl-Zuggeräte, die durch den Rollstuhlbenutzer selbst bedient werden, sind dann angezeigt, wenn normalerweise ein handbetriebener Rollstuhl ausreicht, die Restkräfte des Rollstuhlbenutzers aber zu gering sind, sich selbständig in seinem näheren Wohnumfeld mittels Greifreifenantrieb fort-
zubewegen.
Vor der Bewilligung eines Rollstuhl-Zuggerätes ist zu prü-
fen, ob die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl nicht die sinnvollere Alternative darstellt.
Rollstuhl-Schubgeräte sind Zusatzaggregate, die am Roll-stuhl befestigt werden. Über eigene Antriebsräder treiben sie handbetriebene Rollstühle an. Das Gewicht des Roll-stuhls und des Rollstuhlnutzers stützt sich weiterhin über die Rollstuhlräder am Boden ab.
Rollstuhl-Schubgeräte zur Eigennutzung sind in der Regel indirekt gelenkte Fahrzeuge, die durch einen Joystick ge-
steuert werden. Durch unterschiedliche Geschwindigkeiten der Antriebsräder kann das Gespann gelenkt werden. Bei un-
zureichender Traktion der Antriebsräder ist eine einwand-
freie Spurhaltung nicht gewährleistet, so dass eine Nutzung im Außenbereich nicht sinnvoll ist.
Rollstuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung werden durch die Begleitperson gelenkt. Die Steuerung der Geschwindigkeit und der Fahrtrichtung erfolgt in der Regel über eine an den Schiebegriffen angebrachte Bedieneinheit.
Diese Geräte ermöglichen es Rollstuhlbenutzern (Rollstuhl-Schubgeräte zur Eigennutzung) oder Begleitpersonen (Roll-
stuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung) handbetriebene Roll-
stühle mit einem elektrischen Antrieb auszustatten, ohne nennenswerte Änderungen am Rollstuhl vornehmen zu müssen. Die Vorteile des handbetriebenen Rollstuhls bleiben dabei erhalten.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
18.99.04.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Rollstuhl-Schubgeräte zur Fremdnutzung, sind dann angezeigt,
wenn normalerweise ein handbetriebener oder Schieberollstuhl
ausreicht, der Rollstuhlbenutzer sich nicht selbst fortbewe-
gen kann und die Begleitperson nicht über genügend Eigen-
kräfte verfügt, einen Rollstuhl zu schieben.
Rollstuhl-Schubgeräte zur Eigennutzung, sind dann ange-
zeigt, wenn normalerweise ein handbetriebener Rollstuhl ausreicht, die Restkräfte des Rollstuhlbenutzers aber zu gering sind, sich selbständig in seinem näheren Wohnfeld mittels Greifreifenantrieb fortzubewegen.
Vor der Bewilligung eines Rollstuhl-Schubgerätes ist zu prü-
fen, ob die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl nicht die sinnvollere Alternative darstellt.
Code:
18.99.04.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Nicht besetzt