Beschreibung:
Oberarmstrümpfe der Kompressionsklasse I bestehen aus Zweizugkompressionsmaterial und bemessen sich vom Handgelenk bis zum Oberarm bzw. bis zum Schultergelenk. Die Längenbezeichnung ist
C – F/G/H. Die Kompressionsstärke beträgt 15 - 21 mmHg / 2,0 - 2,8 kPa.
Diese Kompressionsarmstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren
Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Bei extremen anatomischen Verhältnissen ist ggf. eine Anfertigung nach Maß im Flachstrickverfahren erforderlich.
Zusätzliche Schulterkappen und/oder Handteile können über entsprechenden Abrechnungspositionsnummern abgerechnet werden.
Code:
17.10.03.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Die Indikationsliste orientiert sich am aktuellen Stand der Medizin und den aktuellen Leitlinien.
Indikation:
-Varikose
-Varikose primär und sekundär
-Thromboembolie
-Thrombophlebitis (superfiziell) sowie Zustand nach abgeheilter Phlebitis
-tiefe Armvenenthrombose
-Zustand nach Thrombose
-Ödeme
-Lymphödeme
-posttraumatische Ödeme
-postoperative Ödeme
-zyklisch idiopathische Ödeme
-Lipödeme mit Schmerzen und/oder Lymphostase
-Stauungszustände infolge Immobilitäten (Paresen und Teilparesen der Extremität)
Andere Indikationen:
-Zustand nach Verbrennungen
-Narbenbehandlung
-Angiodysplasie
Absolute Kontraindikationen:
-fortgeschrittene periphere arterielle Verschlusskrankheit
-dekompensierte Herzinsuffizienz
-septische Phlebitis
-Phlegmasia coerulea dolens
Relative Kontraindikationen:
-ausgeprägte nässende Dermatosen
-Unverträglichkeit auf Kompressionsstrumpfmaterial
-schwere Sensibilitätsstörungen der Extremität
-fortgeschrittene periphere Neuropathie (z.B. Diabetes mellitus)
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 17 B
Beschreibung:
Oberarmstrümpfe der Kompressionsklasse II bestehen aus Zweizugkompressionsmaterial und bemessen sich vom Handgelenk bis zum Oberarm bzw. bis zum Schultergelenk. Die Längenbezeichnung ist
C – F/G/H. Die Kompressionsstärke beträgt 23 - 32 mmHg / 3,1 - 4,3 kPa.
Diese Kompressionsarmstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Bei extremen anatomischen Verhältnissen ist ggf. eine Anfertigung nach Maß im Flachstrickverfahren erforderlich.
Zusätzliche Schulterkappen und/oder Handteile können über entsprechenden Abrechnungspositionsnummern abgerechnet werden.
Code:
17.10.03.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Die Indikationsliste orientiert sich am aktuellen Stand der Medizin und den aktuellen Leitlinien.
Indikation:
-Varikose
-Varikose primär und sekundär
-Thromboembolie
-Thrombophlebitis (superfiziell) sowie Zustand nach abgeheilter Phlebitis
-tiefe Armvenenthrombose
-Zustand nach Thrombose
-Ödeme
-Lymphödeme
-posttraumatische Ödeme
-postoperative Ödeme
-zyklisch idiopathische Ödeme
-Lipödeme mit Schmerzen und/oder Lymphostase
-Stauungszustände infolge Immobilitäten (Paresen und Teilparesen der Extremität)
Andere Indikationen:
-Zustand nach Verbrennungen
-Narbenbehandlung
-Angiodysplasie
Absolute Kontraindikationen:
-fortgeschrittene periphere arterielle Verschlusskrankheit
-dekompensierte Herzinsuffizienz
-septische Phlebitis
-Phlegmasia coerulea dolens
Relative Kontraindikationen:
-ausgeprägte nässende Dermatosen
-Unverträglichkeit auf Kompressionsstrumpfmaterial
-schwere Sensibilitätsstörungen der Extremität
-fortgeschrittene periphere Neuropathie (z.B. Diabetes mellitus)
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 17 B
Beschreibung:
Oberarmstrümpfe der Kompressionsklasse III bestehen aus Zweizugkompressionsmaterial und bemessen sich vom Handgelenk bis zum Oberarm bzw. bis zum Schultergelenk. Die Längenbezeichnung ist
C – F/G/H. Die Kompressionsstärke beträgt 34 - 46 mmHg / 4,5 - 6,1 kPa.
Diese Kompressionsarmstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Bei extremen anatomischen Verhältnissen ist ggf. eine Anfertigung nach Maß im Flachstrickverfahren erforderlich.
Zusätzliche Schulterkappen und/oder Handteile können über entsprechenden Abrechnungspositionsnummern abgerechnet werden.
Code:
17.10.03.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Die Indikationsliste orientiert sich am aktuellen Stand der Medizin und den aktuellen Leitlinien.
Indikation:
-Varikose
-Varikose primär und sekundär
-Thromboembolie
-Thrombophlebitis (superfiziell) sowie Zustand nach abgeheilter Phlebitis
-tiefe Armvenenthrombose
-Zustand nach Thrombose
-Ödeme
-Lymphödeme
-posttraumatische Ödeme
-postoperative Ödeme
-zyklisch idiopathische Ödeme
-Lipödeme mit Schmerzen und/oder Lymphostase
-Stauungszustände infolge Immobilitäten (Paresen und Teilparesen der Extremität)
Andere Indikationen:
-Zustand nach Verbrennungen
-Narbenbehandlung
-Angiodysplasie
Absolute Kontraindikationen:
-fortgeschrittene periphere arterielle Verschlusskrankheit
-dekompensierte Herzinsuffizienz
-septische Phlebitis
-Phlegmasia coerulea dolens
Relative Kontraindikationen:
-ausgeprägte nässende Dermatosen
-Unverträglichkeit auf Kompressionsstrumpfmaterial
-schwere Sensibilitätsstörungen der Extremität
-fortgeschrittene periphere Neuropathie (z.B. Diabetes mellitus)
Versorgungsbereich gemäß § 126 SGB V: 17 B